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Fachberatung im Kinderschutz

Im Rahmen des Hilfeprozesses, bei Kindeswohlgefährdung nach den §§ 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG und bei begründetem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben Sie Anspruch auf fachberaterische Begleitung.

Als "insoweit erfahrene Fachkraft" bieten wir diese Fachberatung an.

 

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