Fachberatung im Kinderschutz
Im Rahmen des Hilfeprozesses, bei Kindeswohlgefährdung nach den §§ 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG und bei begründetem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben Sie Anspruch auf fachberaterische Begleitung.
Als "insoweit erfahrene Fachkraft" bieten wir diese Fachberatung an.